Unsere Leistungen der Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe können unter bestimmten Voraussetzungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.
und alle weiteren deutschen Kranken- und Pflegekassen
Ab Pflegegrad 1
Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Dieser kann für unsere anerkannten Unterstützungs- und Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir auf Wunsch die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Dadurch entsteht für Sie nur ein minimaler Verwaltungsaufwand.
Private Leistungen
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad oder unabhängig von einer Kostenübernahme durch die Pflegekasse als Privatleistung in Anspruch genommen werden.
Persönliche Beratung
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu:
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Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie passenden Leistungen zu nutzen und die vorhandenen Ansprüche optimal auszuschöpfen.
0172 9120487





