HerzensHilfe - Alltagsbegleitung & Haushaltshilfe
Abrechnung

Abrechnung & Kostenübernahme

Einfach und unkompliziert

Unsere Leistungen der Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe können unter bestimmten Voraussetzungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.

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und alle weiteren deutschen Kranken- und Pflegekassen

Ab Pflegegrad 1

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Dieser kann für unsere anerkannten Unterstützungs- und Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können

Alltagsbegleitung
Haushaltshilfe
Einkaufsservice
Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
Unterstützung bei Besorgungen
Gesellschaft und soziale Betreuung
Entlastung pflegender Angehöriger

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir auf Wunsch die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Dadurch entsteht für Sie nur ein minimaler Verwaltungsaufwand.

Private Leistungen

Selbstverständlich können unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad oder unabhängig von einer Kostenübernahme durch die Pflegekasse als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Persönliche Beratung

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu:

Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse
dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
möglichen Kostenübernahmen
der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
individuellen Unterstützungsleistungen

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie passenden Leistungen zu nutzen und die vorhandenen Ansprüche optimal auszuschöpfen.

0172 9120487